Gleitschutz und Rutschhemmung
für Gitterroste R1, R2 oder R3
Für erhöhten Sicherheitsstandard sind nach DIN 51130 und DIN 31001 entsprechende Rutschhemmungen vorgeschrieben bzw. möglich, nur in Tragstabrichtung oder in Trag- und Füllstabrichtung.
Mittlerer Gesamtakzeptanzwinkel | Bewertungsgruppe der Rutschhemmung |
mehr als 10° bis 19° | R 10 |
mehr als 19° bis 27° | R 11 |
mehr als 27° bis 35° | R 12 |
mehr als 35° | R 13 |
Auszug aus DIN 31001 Laufstege mit Neigung zwischen 6° und 24°
Es wird empfohlen, geneigte Laufstege an Förderanlagen oder ähnlichen Betriebsanlagen mit einem Neigungswinkel bis 6° mit Standardrosten auszurüsten. Geneigte Laufstege von 6° bis 10° sollten mit rutschhemmenden Rosten ausgerüstet sein. Bei einem Neigungswinkel von 10° bis 24° sind Metallroste mit Trittleisten über die gesamte Laufbreite vorgeschrieben. Bei einem Neigungswinkel von mehr als 24° ist die Neigung durch Stufen zu überbrücken. Der Abstand der Trittleisten bzw. die Maße der Stufen sind dem Schrittmaß anzupassen. Die im Treppenbau geltende Schrittmaßformel 600=
Auszug aus der DIN 51130
Die Temperatur im Prüfraum sowie die Temperatur von Schuhwerk, Gleitmittel und Prüfbelag muss 23 (+ 5)°C betragen. Vor Beginn der Prüfungen werden 100 (+ 1) ml des Gleitmittels mit einem Pinsel gleichmäßig auf der Oberfläche des Prüfbelags verteilt. Die Laufsohle des Schuhwerks wird ebenso mit dem Gleitmittel benetzt. Die Prüfperson geht in aufrechter Haltung mit Blickrichtung talwärts in Schritten einer halben Schuhlänge vorwärts und rückwärts auf dem Prüfbelag. Die Neigung des Prüfbelags wird vom waagerechten Zustand ausgehend mit einer Geschwindigkeit von 1°/s erhöht. Der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die Grenze des sicheren Gehens erreicht (Akzeptanzwinkel), wird durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den kritischen Bereich festgestellt. Der Akzeptanzwinkel des Prüfbelags wird, jeweils vom waagerechten Zustand ausgehend, dreimal ermittelt. Jeweils vor der 2. und 3. Messung wird das Gleitmittel auf der Oberfläche verteilt. Die Begehungen werden von zwei Prüfpersonen durchgeführt.
Gleitschutz mittels Epoxidharzbeschichtung
Rutschhemmung nach R11, R12 und R13 für Barfußroste und -Stufen. Durch Beschichtung mittels Epoxidharz des breiten Füllstabes, wird über die komplette Profilbreite die Rutschsicherheit möglich.